Frachtführer­haftungs-Versicherung (CMR-Versicherung)

Zur Versicherung Ihrer Frachtgüter am LKW vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Ablieferung

Frachtführer­haftungs-Versicherung (CMR-Versicherung) Allgemein

Als Transportunternehmer unterliegen Sie einer gesetzlichen Haftung für die übernommenen, fremden Frachtgüter. Decken Sie diese Verantwortung durch eine voll umfassende Frachtführerhaftungs-Versicherung (CMR-Versicherung) ab!

Wann wird ein Frachtführer schadenersatzpflichtig?

Ein Frachtführer wird schadenersatzpflichtig, wenn zwischen der Übernahme bzw. Verladung der Güter und der Ablieferung beim Empfänger eine Beschädigung oder ein Verlust der Lieferung eintritt.

Aber nicht nur Beschädigung oder Verlust sind ein Risiko. Sollten Sie den vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, haftet der Frachtführer neben Ladungsschäden bzw. Ladungsverlusten auch für Vermögensschäden (wenn dadurch ein nachgewiesener Vermögensschaden entstanden ist).

Was deckt die Frachtführerhaftungs-Versicherung (CMR-Versicherung) ab?

Im Rahmen der CMR-Versicherung sind Frachtgüter vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Ablieferung für alle wesentlichen Risken versichert, für die der LKW-Frachtführer haftet.

Wie hoch ist die Höchstersatzgrenze?

Die Versicherungssummen bzw. Höchstersatzgrenzen können variabel je nach KFZ-Nutzlast bis zu EUR 1,5 Millionen betragen. Diverse Zusatzdeckungen können auf Anfrage vereinbart werden.

Wie wird die Prämie berechnet?

Die Prämienberechnung erfolgt entweder auf Basis einer Jahrespauschalprämie pro Fahrzeugeinheit oder nach dem Jahresumsatz.

Was ist versichert?

Mit der Frachtführerhaftungs-Versicherung (CMR-Versicherung) ist die vom Gesetz vorgegebene Regelhaftungsbegrenzung von 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) pro Kilogramm vom Schaden betroffenen Ladegut versichert. Darüber hinaus deckt die Polizze auch grobes Verschulden, welches die Haftungsbegrenzung aufhebt, bis zu der in der Polizze festgesetzten Versicherungssumme.

Für den Frachtführer stellen die CMR-Bestimmungen die gesetzlichen Haftungsgrundlagen dar. Kabotage, Lieferfristüberschreitungen, Haftungsmomente im Umfang der gesetzlichen Haftungsbestimmungen sowie Ladungs-, Bergungs- und Entsorgungskosten sind versicherbar.

Wieso empfiehlt die Logistik-Branche den Abschluss einer Frachtführer­haftungs-Versicherung (CMR-Versicherung)?

Deckung von sowohl Ladungs- als auch Vermögensschäden

Individuelle Versicherungssumme bis zu € 10 Mio. möglich

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